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Leader 2023-2027

Förderung der Integrierten Ländlichen Entwicklung (ILE) über PORTIA

Online-Antragstellung (ILE) über PORTIA

Vor dem Hintergrund der Umsetzung des Online-Zugangs-Gesetzes (OZG) beschreitet die Landentwicklungsverwaltung neue digitale Wege. Ziel ist es, Ihnen zukünftig eine digitale, sichere und komfortable Antragstellung
zu ermöglichen und die Antragsbearbeitung auf der Grundlage digitaler Daten in Zukunft zu beschleunigen. Gemeinsam mit Ihnen möchten wir die ersten Schritte auf diesem Weg vorbereiten.

Ab November 2024 steht Ihnen zur Antragstellung im Bereich der Integrierten Ländlichen Entwicklung das Online-Antragsverfahren über das digitale Portal PORTIA portia.thueringen.de/ zur Verfügung. Damit wird in Thüringen
eine vollständig onlinebasierte und medienbruchfreie Beantragung zu folgenden Fördermaßnahmen der Förderrichtlinie ILE/REVIT ermöglicht:

- LEADER
- Pläne für die Entwicklung ländlicher Gemeinden
- Dorfentwicklung
- Dem ländlichen Charakter angepasste Infrastrukturmaßnahmen
- Regionalbudget
- Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen
- Revitalisierung von Brachflächen.

Der Schutz Ihrer Daten ist hierbei besonders wichtig. Deshalb kommt in PORTIA das zentral in Thüringen vorgesehene Authentifizierungsverfahren der BundID zur Anwendung. Die Prüfung der Berechtigung für den Zutritt zum Antragstellungsbereich von PORTIA erfolgt durch einen eindeutigen Identitätsnachweis des Nutzers. Für diese Prüfung wird die BundID (id.bund.de/de), ein für alle Bürger in Deutschland kostenfreier und bundesweit eingesetzter Authentifizierungsdienst, an PORTIA angebunden. Die BundID wird bereits von mehreren Thüringer Kommunen und in anderen Bundesländern erfolgreich genutzt, u.a. Niedersachsen, Brandenburg und Hessen.

Vor der erstmaligen Anmeldung in PORTIA müssen Sie sich zunächst ein BundID-Konto anlegen und sich mit der „hohen Vertrauensstufe“ registrieren. Das bedeutet, mit der Online-Ausweisfunktion (eID-Funktion) des Personalausweises erbringen Sie den Nachweis, dass Sie auch wirklich die Person sind, die für sich selbst, eine Gesellschaft oder eine Kommune den Antrag einreichen oder ändern darf.

Die Anmeldung mit der BundID in PORTIA wird voraussichtlich ab Mitte August 2024 freigeschaltet. Ab diesem Zeitpunkt empfehlen wir Ihnen, ein BundID-Konto anzulegen und sich damit auf Ihre Antragstellung vorzubereiten.

Vertretungsberechtigte einer juristischen Person müssen darüber hinaus ein Organisationskonto in PORTIA anlegen. Dazu melden Sie sich im ersten Schritt als natürliche Person mit der Online- Ausweisfunktion über die BundID in PORTIA an und können danach das Organisationskonto in PORTIA erstellen. Wir empfehlen Ihnen auch hier, das Organisationskonto nach Freischaltung der BundID in PORTIA ab Mitte August 2024 anzulegen. Detaillierte Informationen zum Vorgehen werden rechtzeitig auf der Startseite von PORTIA veröffentlicht und sind Inhalt der geplanten Schulungsveranstaltungen.

Hinweis für juristische Personen (Organisationen wie Kommunen, GbR, Vereine usw.): Für Mitarbeitende einer Organisation, die Online-Anträge nur erstellen und bearbeiten, jedoch nicht einreichen, genügt eine Registrierung in der BundID mit Nutzername und Passwort in der sogenannten „niedrigen Vertrauensstufe“. In diesem Anwendungsfall können Sie als Mitglied einer Organisation mit Lese- und Schreibrecht agieren. Ein Antragsrecht besteht dann nicht.

Um die Online-Ausweisfunktion erfolgreich nutzen zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Sie müssen eine E-Mail-Adresse besitzen, die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises muss aktiviert sein, Ihre selbst gewählte sechsstellige PIN ist Ihnen bekannt. Diese PIN müssen Sie bei jeder Online-Authentisierung zur Freigabe der Datenübermittlung eingeben.
  • Die AusweisApp muss auf Ihrem Computer, Tablet oder einem NFC-fähigen Smartphone installiert sein. NFC steht für Near Field Communication (Nahfeldkommunikation) und wird z. B. auch für die Bezahlfunktion im Supermarkt verwendet. Die App steht zum Download auf Smartphone, Computer oder Tablet unter www.ausweisapp.bund.de/download sowie den jeweiligen AppStores zur Verfügung.
  • Um sich online identifizieren zu können, müssen Sie Ihre Ausweiskarte mit einem geeigneten, NFC-fähigen Smartphone oder einem passenden USB-Kartenleser auslesen. Kartenlesegeräte
    für den Personalausweis können Sie im Handel erwerben.
  • Von der AusweisApp unterstützte Kartenlesegeräte finden Sie unter: www.ausweisapp.bund.de/kompatible-kartenleser

Woher weiß ich, ob die Online-Ausweisfunktion meines Ausweises aktiviert ist?

Es gibt folgende Möglichkeiten dies herauszufinden:

  1. Ihr Ausweis wurde nach Juli 2017 ausgestellt. In diesem Fall ist die Online-Ausweisfunktion bei Personalausweisen automatisch aktiviert.
  2. Sie nutzen die Funktion „Gerät und Ausweis prüfen“ in der AusweisApp, indem Sie die Daten Ihres Ausweises auslesen. Im Falle einer bestehenden Aktivierung der Funktion bekommen Sie ein positives Prüfergebnis mit einem grünen Haken bei „Online-Ausweisfunktion
  3. Sie lassen im für Sie zuständigen Bürgeramt überprüfen, ob die Online-Ausweisfunktion Ihres Ausweises aktiviert ist.

Wie kann ich die Online-Ausweisfunktion aktivieren?

Die Online-Ausweisfunktion müssen Sie im für Sie zuständigen Bürgeramt aktivieren lassen.

Voraussetzung Personenident-Nummer (PI)

Eine weitere Voraussetzung zum erfolgreichen Einreichen eines Förderantrages im ILE-Bereich ist das Vorhandensein einer PI. Die Nummer muss in Ihrem PORTIA-Konto hinterlegt werden. Sollten Sie noch nicht im Besitz einer PI sein:

Informationsveranstaltung ILE-Onlineantragstellung

Zur ILE-Onlineantragstellung über das Portal PORTIA bieten wir Ihnen und allen anderen, potentiellen Antragstellern und Interessierten zwei Informationsveranstaltungen an, in denen wir Ihnen das Handling der Onlineantragstellung vorstellen und für Fragen zur Verfügung stehen:

Di.: 13.08.2024, 10 bis 13 Uhr, Präsenz sowie Mi.: 21.08.2024, 14 bis 17 Uhr, Hybridveranstaltung

(Teilnahme in Präsenz sowie per Videokonferenz möglich).

Ort: Jena, Naumburger Str. 98

Die Teilnahme in Präsenz ist auf 100 Teilnehmer je Veranstaltung begrenzt. Bitte melden Sie sich bis 28.06.2024 namentlich und unter Angabe Ihrer Institution per Mail an: laendlicherraum@tlllr.thueringen.de
Betreff: „Anmeldung Infoveranstaltung Onlineantragstellung ILE“

Weiterführende Informationen, darunter auch Schulungsvideos zur Authentifizierung, finden sie unter:

tlllr.thueringen.de/landwirtschaft/foerderung/portia (Informationen noch auf Thüringer Servicekonto ausgerichtet – wird in Kürze angepasst)

tlllr.thueringen.de/landentwicklung/integrierte-laendliche-entwicklung

portia.thueringen.de/web/guest/logininfo (Informationen noch auf Thüringer Servicekonto
ausgerichtet – wird in Kürze angepasst)

id.bund.de/de

Fachliche Fragen richten Sie bitte an:

laendlicherraum@tlllr.thueringen.de oder
Infotelefon Landentwicklung: +49 361 5740 62-999

Technische Fragen richten Sie bitte an:

portia.post@tlllr.thueringen.de oder
Portia-Hotline: +49 361 5740 13-333

Bitte beachten Sie o. g. Hinweise, damit Ihre Authentifizierung bei der Fördermittel-Antragstellung reibungslos gelingt! Nutzen Sie bereits jetzt die Zeit bis zum Antragsstart, um den Zugang einzurichten und ggf. die Online-Ausweisfunktion (eID) zu aktivieren und das Bund-ID-Konto zu beantragen!

Vielen Dank, Ihre Landentwicklungsverwaltung

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