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Leader 2014-2022

Leitfaden

Bei der Umsetzung von Projekten nach der LEADER-Methode ist die Frage nach dem Vollzug des LEADER-Prozesses von besonderem Interesse. 

Umsetzung der LEADER-Methode in der Praxis

Ablauf des LEADER-Prozesses (Grafik: TMLFUN)
Ablauf des LEADER-Prozesses (Grafik: TMLFUN)

Der Maßnahmenträger reicht seinen Projektantrag bei der Regionalen Aktionsgruppe ein. Ansprechpartner dort ist in der Regel die Geschäftsstelle in Gestalt des LEADER - Managements. Innerhalb der Aktionsgruppe wird nunmehr geprüft, ob das Vorhaben im Einklang mit den Zielen der Regionalen Entwicklungsstrategie steht. Zuständig für die Prüfung dieser Förderwürdigkeit ist grundsätzlich der Fachbeirat der jeweiligen Regionalen Aktionsgruppe. Die Ämter für Landentwicklung und Flurneuordnung wirken in diesem Gremium beratend mit. Die Entscheidung des Beirates wird auf einem Antragsbeiblatt vermerkt und begründet.

Der vollständige Antrag wird nachfolgend an das zuständige Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung weitergeleitet, das die formellen Voraussetzungen für eine Förderfähigkeit der Maßnahme prüft.

Nun folgt das reguläre Verwaltungsverfahren von der Bindung und Bereitstellung der Fördermittel, deren Auszahlung bis hin zur Nachweisprüfung und endgültigen Abrechnung.

Der Projektträger wird über den Stand des Bewilligungsverfahrens fortlaufend informiert. Für eventuell spätere Prüfungen wird der gesamte Abstimmungs- und Bewilligungsprozess in der Förderakte dokumentiert und vorgehalten.

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