Förderung für innovative Projekte zur Nahversorgung - Einreichungsfrist bis 02. Juni 2020 verlängert
Nachricht, veröffentlicht am 26.03.2020 von Doreen Handke
Eine neue Ausschreibung im Bundesprogramm Ländliche Entwicklung unterstützt übertragbare neue Lösungen für eine bessere Alltagsversorgung auf dem Land. Gefördert werden ländliche Kommunen, die Konzepte dazu erarbeiten.
Gesucht sind ungewöhnliche und visionäre Ideen, die die Nahversorgung im ländlichen Raum zukunftsfähig machen. Ziel dieser ersten Förderphase ist ein im Detail ausgearbeitetes Konzept. Ein Teil der Konzepte soll in einer weiteren Förderphase auch bei der Umsetzung unterstützt werden. Die maximale Zuwendungshöhe der aktuellen Bekanntmachung für die Erstellung der Konzepte beträgt 50.000 Euro.
Achtung: Die Frist zur Einreichung von Projektskizzen wird bis zum 2. Juni 2020 verlängert!
Dies ist den Einschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie und den hiermit verbundenen Schwierigkeiten vieler Kommunen bei der Ausarbeitung und Abstimmung ihrer Projektskizzen geschuldet.