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Änderung der Thüringer Bauordnung soll barrierfreies und seniorengerechtes Bauen erleichtern

Nachricht, veröffentlicht am 26.02.2014 von Doreen Handke

„Wir müssen angesichts des demografischen Wandels unsere Städte und Ortschaften von innen nach außen neu entwickeln. Wir müssen innerhalb der gewachsenen Siedlungsstrukturen die Modernisierung der Bausubstanz voranbringen. Hierzu gilt es von der energetischen Sanierung der Altbauten bis zum Ersatzneubau in bestehenden Siedlungsstrukturen alle Baumaßnahmen vom Ballast unnützer Bürokratie zu befreien. Hierzu ist unsere neue Thüringer Bauordnung ein weiterer wichtiger Schritt“, sagte heute in Erfurt der Minister für Bau, Landesentwicklung und Verkehr, Christian Carius, vor der Beratung der Thüringer Bauordnung (ThürBO) im Thüringer Landtag.

Die Änderungen an der ThürBO zielen auf das seniorengerechte und barrierefreie Bauen. Sie enthalten Verfahrenserleichterungen bei Bauanträgen und -genehmigungen, ermöglichen eine bessere Ausnutzung von Grundstücken und vereinfachen die nachträgliche Wärmedämmung von Gebäuden. Zukünftig sind Baumaßnahmen zur Wärmedämmung weitestgehend verfahrensfrei. Damit wird der Verwaltungsaufwand reduziert und die Bürger von zusätzlichen Gebühren entlastet. Bei der nachträglichen Wärmedämmung dürfen die erforderlichen Abstandsflächen unterschritten werden. „So leistet die neue Thüringer Bauordnung auch einen Beitrag zum Klimaschutz“, erklärte Carius.

Eine weitere Neuerung beim Thema Abstandsflächen ist, dass künftig jeder Gebäudeabstand im unbeplanten Innenbereich unserer Siedlungen zulässig sein soll, der sich städtebaulich in die Umgebung einfügt. So können die historisch gewachsenen Siedlungs- und Bebauungsstrukturen unserer Dorf- und Stadtkerne erhalten und weiterentwickelt werden. Bislang wurde der Neubau in solchen Lagen oft durch die dann geltenden neuen Abstandsregelungen erschwert. So konnten alte Quartiere oft nicht zeitgemäß – beispielsweise barrierefrei und energieeffizient – weiterentwickelt werden. Neu eingeführt wurde in § 79 Abs. 2 ThürBO eine Regelung, die es den Bauaufsichtsbehörden ermöglicht, im Verfall befindliche Gebäude (sogenannte Schrottimmobilien) bereits beseitigen zu lassen, bevor der Zustand ein Sicherheitsrisiko darstellt.

Zum demografischen Wandel gehört auch die Entscheidung, das sogenannte ‚Pflegewohnen‘ erst ab einer bestimmten Größe als Sonderbau zu behandeln. Hier galt es abzuwägen zwischen dem Wunsch nach Pflege in wohnähnlicher Umgebung, den Sicherheitsbedürfnissen der Bewohner und den wirtschaftlichen Interessen der Betreiber. Damit nicht jede Einrichtung zur Pflege von Personen gleich ein Sonderbau ist, sieht die ThürBO nun eine untere Grenze vor. Erst bei mehr als sechs pflegebedürftigen Personen je Wohnung liegt künftig ein Sonderbau vor, der mit besonderen Anforderungen verbunden ist. Bei der Barrierefreiheit leistet die neue Bauordnung außerdem einen Beitrag zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention.

Die ThürBO dehnt ferner die Pflicht zum Einbau von Brandmeldern, die bislang nur für Neubauten bestand, nun auch auf Bestandsgebäude aus. Die Frist für den Einbau von Brandmeldern in Bestandsgebäuden endet 2018. Die Bauordnung entwickelt außerdem den Katalog der verfahrensfreien Bauvorhaben weiter. Hierzu gehören beispielsweise künftig auch unbeheizte Wintergärten bis zu einer Größe von 20 Quadratmetern und Dacheindeckungen. „Verfahrensfreiheit bedeutet aber auch mehr Verantwortung für jeden Einzelnen. Bauherren müssen auch künftig alle Vorschriften einhalten“, betonte der Bauminister. „Im Zweifel wenden Sie sich mit Ihren Fragen an die zuständige Bauaufsichtsbehörde Ihrer Stadt oder Ihres Landkreises. Die Fachleute dort helfen Ihnen gerne.“

Quelle: Medieninformation des Thüringer Ministeriums für Bau, Landentwicklung und Verkehr

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