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LEP 2025 – Leitlinien für Thüringen stehen zur Diskussion

Nachricht, veröffentlicht am 16.09.2013 von Doreen Handke

Erneutes Beteiligungsverfahren gestartet

"Wir wollen eine breite gesellschaftliche Akzeptanz für das Landesentwicklungsprogramm 2025 (LEP) erreichen. Deshalb legen wir in den nächsten Wochen auch den 2. Entwurf des LEP erneut öffentlich aus. Auch via Internet können die Entscheidungsträger vor Ort und alle interessierten Bürgerinnen und Bürger unsere Pläne einsehen und Stellungnahmen abgeben. Das LEP 2025 wird der Zukunfts-Kompass für Politik, Wirtschaft und Kultur sein.“ Das erklärte Landesentwicklungsminister Christian Carius am 14. September anlässlich des erneuten Beteiligungsverfahrens zum Landesentwicklungsprogramm 2025.

Der zweite Entwurf des LEP wird ab Dienstag (17. September) erneut öffentlich in allen Landratsämtern und Rathäusern der kreisfreien Städte ausgelegt. Bis zum 18. November 2013 können Stellungnahmen zu den Plänen abgegeben werden. Der LEP 2025 steht mit einer Eingabemaske für Änderungsvorschläge auch im Internet unter www.tmblv.de zur Verfügung.

„Seit Inkrafttreten des derzeitigen Landesentwicklungsplans 2004 haben sich die Rahmenbedingungen für die Entwicklung des Landes verändert. Der Freistaat Thüringen steht vor einer Vielzahl von neuen Herausforderungen und Chancen“, so Carius weiter. „Mit dem Planungshorizont für das Jahr 2025 bietet das neue Landesentwicklungsprogramm eine nachhaltige Zukunftsperspektive für den Freistaat. Das LEP 2025 sichert die Wettbewerbsfähigkeit Thüringens. Die Gewährleistung gleichwertiger Lebensverhältnisse sowie die Sicherung der Daseinsvorsorge bleibt dabei Leitvorstellung der Landesentwicklung. Die gleichmäßig verteilten Mittelzentren (s. a. Karte 4 in der Anlage) in Thüringen sowie die Entwicklungskorridore entlang leistungsfähiger Verkehrsinfrastrukturen (s. a. Karte 3 in der Anlage) bieten gute Chancen für ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum in allen Landesteilen. Mittel- und Grundzentren sind wichtige Impulsgeber und Ankerpunkte im ländlichen Raum. Sie sichern die Daseinsvorsorge und die Erreichbarkeit von Bildungs-, Gesundheits-, Handels- und Verwaltungsstandorten. Dabei steht der Zusammenhalt aller Regionen im Freistaat Thüringen im Mittelpunkt. Das LEP 2025 ist ein Entwicklungsprogramm für alle Landesteile.“

Die bisher in den Regionalplänen enthaltenen Grundzentren erhalten Planungssicherheit durch eine dreijährige Übergangs- und Qualifizierungsphase. Innerhalb dieses Zeitraums haben die Städte und Gemeinden die Chance, sich beispielsweise durch verstärkte und freiwillige interkommunale Kooperationen als Grundzentrum zu qualifizieren.

Thüringen führt mit dem LEP 2025 eine neue raumstrukturelle Gliederung des Landes (s. a. Karte 2 in der Anlage) ein, die sich an den tatsächlichen Entwicklungs- und Handlungserfordernissen orientiert. Damit werden auf die jeweiligen Landesteile ausgerichtete Zielstellungen ermöglicht. Dabei gilt es, die Landesteile mit günstigen Entwicklungsvoraussetzungen so zu stärken, dass deren Standortvorteile auf die übrigen Landesteile ausstrahlen. Die strukturschwächeren Landesteile sollen dagegen zur demografischen und wirtschaftlichen Stabilisierung gezielt unterstützt werden, um Schwächen auszugleichen und vorhandene Potenziale gezielt zu nutzen.

Bei der Energiewende setzt das LEP 2025 auf eine landesweit koordinierte und regional umgesetzte Vorgehensweise, die die Bürger beteiligt und die betroffenen Behörden und Verbände einbezieht. Neben der Erhöhung der Energieeffizienz muss der Ausbau erneuerbarer Energien vorangetrieben werden. Dabei setzt das LEP auf technologieoffene Mengenziele und keine einseitige Bevorzugung beispielsweise der Windenergienutzung. Bis zum Jahr 2020 soll der Anteil erneuerbarer Energien auf 45 Prozent am Nettostromverbrauch gesteigert werden.

Durch die Bestimmung von 34 ‚Kulturerbestandorten’ hilft das LEP die einzigartige Thüringer Kulturlandschaft zu erhalten. Hierzu gehören beispielsweise die Wartburg, Schloss Friedenstein, Burg Ranis und das Kyffhäuser-Denkmal. Kulturstandorte können so einen besonderen Umgebungsschutz erhalten, der beispielsweise bei der zukünftigen Entwicklung des Stromnetzes zu berücksichtigen ist.

Spätestens neun Monate nach Inkrafttreten des neuen LEP 2025 müssen die nachfolgenden Planungsebenen gemäß Thüringer Landesplanungsgesetz die Überarbeitung ihrer Regionalpläne einleiten. Drei Jahre später muss die Arbeit an den neuen regionalen Raumordnungsplänen abgeschlossen sein.

LEP 2025 als pdf-Dokument zum Download

Quelle: Medieninformation des Thüringer Ministeriums für Bau, Landesentwicklung und Verkehr

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