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„Förderrichtlinie des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft zu Projekten und Maßnahmen der Regionalentwicklung und zur Gestaltung der Folgen des demografischen Wandels“

Nachricht, veröffentlicht am 22.06.2023 von Linus Enke

Gefördert werden u. a. modellhafte Maßnahmen und regionale Projekte, die den Folgen des demografischen Wandels begegnen. Ganz praktisch geht es dabei um alltägliche Themen der Daseinsvorsorge und des gesellschaftlichen Zusammenhalts

Der demografische Wandel und die Gestaltung seiner Auswirkungen sind ein zentrales Thema im Freistaat Thüringen und werden seit 2016 von der Serviceagentur Demografischer Wandel des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft mit Fördermitteln aktiv unterstützt.

Die Förderrichtlinie trat mit der Veröffentlichung im Thüringer Staatsanzeiger (ThürStAnz) Nr. 49/2021 am 06. Dezember 2021 in Kraft. Sie tritt mit dem 30. April 2024 außer Kraft.

Der Zeitpunkt für die Beantragung richtet sich nach Punkt 8.2 der neuen Förderrichtlinie. Demnach sind Anträge für das Folgejahr jeweils bis zum 30. September des Vorjahres zu stellen. Dafür ist unten stehender Antrag (siehe Antragsunterlagen) zu nutzen.

Antragsunterlagen:

www.serviceagentur-demografie.de/foerderung/antragsunterlagen-und-richtlinie/

(Quelle: Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft-Serviceagentur Demografischer Wandel)

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