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Leader 2023-2027

Online-Antragstellung (ILE) über PORTIA

Vor dem Hintergrund der Umsetzung des Online-Zugangs-Gesetzes (OZG) beschreitet die Landentwicklungsverwaltung neue digitale Wege. Ziel ist es, Ihnen zukünftig eine digitale, sichere und komfortable Antragstellung zu ermöglichen. Hierfür steht das Serviceportal PORTIA zur Verfügung. 

PORTIA ist das Antrags- und Fachinformationsportal des Freistaats Thüringen für Agrarbetriebe und den ländlichen Raum. Mit PORTIA können Sie in wenigen Schritten Ihre Anträge digital erfassen, bearbeiten und einreichen. Darüber hinaus werden Ihnen hier Fachanwendungen, Dokumentationsmöglichkeiten und aktuelle Informationen rund um das Thema Förderung angeboten.

HIER finden Sie weiterführende Informationen zur Anmeldung über das BundID Verfahren, zur Förderung, Fachanwendungen, Benutzerhinweise und Videoanleitungen. Die wichtigsten Informationen sind im Flyer zur ILONA-Onlineantragstellung zusammengetragen.

Eine Beantragung ist zu folgenden Fördermaßnahmen der Förderrichtlinie ILE/REVIT möglich:

  • LEADER
  • Regionalbudget
  • Dorfentwicklung
  • Pläne für die Entwicklung ländlicher Gemeinden
  • Dem ländlichen Charakter angepasste Infrastrukturmaßnahmen
  • Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen
  • Revitalisierung von Brachflächen.

Der Schutz Ihrer Daten ist hierbei besonders wichtig. Deshalb kommt in PORTIA das zentral in Thüringen vorgesehene Authentifizierungsverfahren der BundID zur Anwendung. Die Prüfung der Berechtigung für den Zutritt zum Antragstellungsbereich von PORTIA erfolgt durch einen eindeutigen Identitätsnachweis des Nutzers. Für diese Prüfung wird die BundID (id.bund.de/de), ein für alle Bürger in Deutschland kostenfreier und bundesweit eingesetzter Authentifizierungsdienst, an PORTIA angebunden.

Vertretungsberechtigte einer juristischen Person müssen darüber hinaus ein Organisationskonto in PORTIA anlegen. Dazu melden Sie sich im ersten Schritt als natürliche Person mit der Online- Ausweisfunktion über die BundID in PORTIA an und können danach das Organisationskonto in PORTIA erstellen.

Um die Online-Ausweisfunktion erfolgreich nutzen zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Sie müssen eine E-Mail-Adresse besitzen, die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises muss aktiviert sein, Ihre selbst gewählte sechsstellige PIN ist Ihnen bekannt. Diese PIN müssen Sie bei jeder Online-Authentisierung zur Freigabe der Datenübermittlung eingeben.
  • Die AusweisApp muss auf Ihrem Computer, Tablet oder einem NFC-fähigen Smartphone installiert sein. NFC steht für Near Field Communication (Nahfeldkommunikation) und wird z. B. auch für die Bezahlfunktion im Supermarkt verwendet. Die App steht zum Download auf Smartphone, Computer oder Tablet unter www.ausweisapp.bund.de/download sowie den jeweiligen AppStores zur Verfügung.
  • Um sich online identifizieren zu können, müssen Sie Ihre Ausweiskarte mit einem geeigneten, NFC-fähigen Smartphone oder einem passenden USB-Kartenleser auslesen. Kartenlesegeräte
    für den Personalausweis können Sie im Handel erwerben.
  • Von der AusweisApp unterstützte Kartenlesegeräte finden Sie unter: www.ausweisapp.bund.de/kompatible-kartenleser

Woher weiß ich, ob die Online-Ausweisfunktion meines Ausweises aktiviert ist? Es gibt folgende Möglichkeiten dies herauszufinden:

  1. Ihr Ausweis wurde nach Juli 2017 ausgestellt. In diesem Fall ist die Online-Ausweisfunktion bei Personalausweisen automatisch aktiviert.
  2. Sie nutzen die Funktion „Gerät und Ausweis prüfen“ in der AusweisApp, indem Sie die Daten Ihres Ausweises auslesen. Im Falle einer bestehenden Aktivierung der Funktion bekommen Sie ein positives Prüfergebnis mit einem grünen Haken bei „Online-Ausweisfunktion
  3. Sie lassen im für Sie zuständigen Bürgeramt überprüfen, ob die Online-Ausweisfunktion Ihres Ausweises aktiviert ist.

Wie kann ich die Online-Ausweisfunktion aktivieren?

Die Online-Ausweisfunktion müssen Sie im für Sie zuständigen Bürgeramt aktivieren lassen.

Voraussetzung Personenident-Nummer (PI)

Eine weitere Voraussetzung zum erfolgreichen Einreichen eines Förderantrages im ILE-Bereich ist das Vorhandensein einer PI. Die Nummer muss in Ihrem PORTIA-Konto hinterlegt werden. Sollten Sie noch nicht im Besitz einer PI sein gelten folgende Vorlagen:

Fachliche Fragen richten Sie gerne an:

Weiterführende Links:

Bitte beachten Sie o. g. Hinweise, damit Ihre Authentifizierung bei der Fördermittel-Antragstellung reibungslos gelingt! Planen Sie ausreichend Zeit ein, um den Zugang einzurichten und ggf. die Online-Ausweisfunktion (eID) zu aktivieren und das Bund-ID-Konto zu beantragen!

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