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Richtlinie Regionalentwicklung und demografischer Wandel - Anträge noch bis zum 30.09.2026 stellen

Nachricht, veröffentlicht am 24.07.2026 von Christina Kutschbach

Der demografische Wandel und seine Folgen betreffen das alltägliche Leben von uns allen. Diese Herausforderungen bieten sogleich die Chance, Neues zu schaffen. Seit 2016 konnten mithilfe des Förderprogrammes dadurch bereits 160 Projekte im Umfang von mehr als zwei Millionen Euro im gesamten Freistaat unterstützt werden. Anträge für das Jahr 2027 sind bis zum 30. September 2026 zu stellen.

Der demografische Wandel und die Gestaltung seiner Auswirkungen sind ein zentrales Thema im Freistaat Thüringen und werden seit 2016 von der Serviceagentur Demografischer Wandel des Thüringer Ministeriums für Digitales und Infrastruktur mit Fördermitteln aktiv unterstützt. Gefördert werden u. a. modellhafte Maßnahmen und regionale Projekte, die den Folgen des demografischen Wandels begegnen. Ganz praktisch geht es dabei um alltägliche Themen der Daseinsvorsorge und des gesellschaftlichen Zusammenhalts sowie der Sicherung einer sozial gerechten Teilhabe in vom demografischen Wandel betroffenen Regionen.

Die Einzelprojektförderung erfolgt seit dem Jahr 2019 über die „Förderrichtlinie des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft zu Projekten und Maßnahmen der Regionalentwicklung und zur Gestaltung der Folgen des demografischen Wandels (Richtlinie Regionalentwicklung und demografischer Wandel)“, welche nunmehr bis zum Jahr 2027 verlängert werden konnte.

Beispiele der Förderung, die die vielfältigen und kreativen Ansätze der letzten Jahre verdeutlichen, finden Sie auf der Homepage der Serviceagentur Demografischer Wandel:

Die Richtlinie umfasst insgesamt 3 Bausteine:

  • Teil A:     Regionalentwicklung,
  • Teil B:     Modellprojekte,
  • Teil C:     Förderung von Projekten und Maßnahmen zur Gestaltung der Folgen des demografischen Wandels

Alle Infos rund um die Förderung finden Sie HIER.  Zur Richtlinie gelangen Sie direkt HIER.

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