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Thüringer Bauminister Carius unterstützt Engagement für Beteiligungskultur

Nachricht, veröffentlicht am 19.01.2012 von Doreen Handke

Neue Musterbauordnung soll Sonderbauten zum „Pflegewohnen“ regeln

„Als ‚Landesplanungsministerium’ unterstützten wir das Engagement der Architekten und Ingenieure in Thüringen beim Ausbau einer Partizipationskultur. Die geplante Internationale Bauausstellung (IBA), das neue Landesentwicklungsprogramm, das Projekt ‚Energetischer Stadtumbau 2025’ – alle Vorhaben zielen darauf, die Bürgerinnen und Bürger, die Verantwortlichen vor Ort und die Fachleute wie Architekten und Ingenieure zu beteiligen. Nur in dieser Kooperationskultur können kreative und zukunftsfähige Lösungen entwickelt werden, die wir benötigen, um den demografischen Wandel und die Energiewende erfolgreich zu gestalten.“ Das sagte der Minister für Bau, Landesentwicklung und Verkehr, Christian Carius, am 16. Januar 2012 beim gemeinsamen Neujahrsempfang der Architektenkammer Thüringen und der Ingenieurkammer Thüringen in Erfurt.

„Gerade für Ingenieure und Architekten soll die IBA Thüringen zur kreativen Herausforderung in diesem Jahrzehnt werden. Die Entwicklung neuer, modellhafter Lösungen, beispielsweise im Bereich der Daseinsvorsorge, bei Energieeffizienz und erneuerbaren Energien sind Themenfelder im IBA-Prozess“, so Carius weiter. „Die Forderung der Kammern nach einem intelligenten Wachstum kann so durch ein qualitatives Wachstum erreicht werden. Unser Ziel ist ein Mehr an Lebensqualität für Alte und Junge, für Stadt und Land.“

„In 2012 wird die Bauministerkonferenz deshalb eine Novellierung der Musterbauordnung vorbereiten. Unsere Erfahrungen mit der Thüringer Bauordnung von 2004 bringen wir dabei ein“, sagte Minister Carius. In der Musterbauordnung soll im Katalog der Sonderbauten der neue Nutzungstyp ‚Pflegewohnen’ erfasst werden, in dem hilfsbedürftige Personen in wohnähnlicher Umgebung betreut werden können. Dies soll ein längeres selbstbestimmtes Wohnen ermöglichen. Zum barrierefreien Bauen wird eine eigenständige DIN 18040 als Technische Baubestimmung eingeführt. Die nachträgliche Außenwanddämmung von Gebäuden zur Energieeinsparung soll erleichtert werden, indem die Dämmung nicht bei der Berechnung der Grenzabstandsflächen angerechnet werden muss.

Quelle: Pressemitteilung TMBLV

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