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Genehmigung des Thüringer EPLR-Programms nimmt wichtige Hürde

Nachricht, veröffentlicht am 30.04.2015 von Doreen Handke

Die Europäische Kommission hat mit der Übersendung eines sogenannten „comfort letters“ am 29. April 2015 die Konformität des Thüringer Programms zur Entwicklung des ländlichen Raums (EPLR) mit den europäischen Vorgaben bestätigt. Mit dem „comfort letter“ werden von europäischer Seite informell die Genehmigungsreife und die Übereinstimmung mit den Rechtsvorschriften für den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) festgestellt. Dieser Zwischenschritt vor der offiziellen Genehmigung war nötig, weil die langwierigen Verhandlungen über den Haushalt der Europäischen Union die Freigabe der Mittel für nationale Förderprogramme bis heute verzögern.

„Die Übersendung des „comfort letters“ gibt dem Landwirtschaftsministerium mehr Planungssicherheit für die Umsetzung der Fördermaßnahmen zur Entwicklung der Land- und Forstwirtschaft sowie des ländlichen Raums in Thüringen für den Zeitraum bis 2020. Mit diesen werden wir unter anderem die Dorfentwicklung und den Ökolandbau gezielt fördern können“, sagte heute Landwirtschaftsministerin Birgit Keller in Erfurt.

Hintergrund

Dem Freistaat Thüringen stehen über das Entwicklungsprogramm rund 679 Mio. Euro aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds zur Verfügung. Zuzüglich der Mittel, die Bund und Land für die Kofinanzierung bereitstellen, umfasst das Programm ein Finanzvolumen von etwa 878 Mio. Euro.
Gefördert werden sowohl Investitionen in Agrar- und Forstbetriebe als auch Agrarumwelt- oder waldbauliche Maßnahmen. LEADER, die Dorferneuerung, die Flurbereinigung, die Entwicklung von Natur und Landschaft und der Breitbandausbau im ländlichen Raum sind weitere Bestandteile des Programms.

Quelle: Pressemitteilung des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft

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