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19 neue Förderschwerpunkte zur Dorferneuerung aufgenommen

Nachricht, veröffentlicht am 07.07.2015 von Doreen Handke

„Um die demografischen Herausforderungen im ländlichen Raum zu bestehen, müssen wir die ländliche Entwicklung als Querschnittsaufgabe verstehen. Hierfür ist die Bündelung der Kompetenzen im neuen Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft eine wichtige Voraussetzung. Auch unsere Umstellung des Verfahrens in der Dorferneuerung nimmt die Gesamtsituation unserer Siedlungen in den Blick. Zur Anerkennung als Förderschwerpunkt steht jetzt nicht mehr eine rein städtebaulich geprägte Planung im Vordergrund. Grundlage der Förderung wird künftig vielmehr ein kommunales Entwicklungskonzept. Hier gilt es, Aspekte der Daseinsvorsorge von der Infrastruktur über den ÖPNV und Einkaufsgelegenheiten bis zur ärztlichen Versorgung sowie der Vernetzung mit den Angeboten umliegender Gemeinden einzubeziehen, um Fördermittel für die Dorferneuerung zu erhalten. Unsere Dörfer müssen nicht einfach nur schöner, sondern sie müssen noch attraktiver werden! Wir brauchen lebendige Dörfer mit funktionierenden Infrastrukturen“, sagte die Ministerin für Infrastruktur und Landwirtschaft, Birgit Keller, am 29. Juni in Löbichau (Landkreis Altenburger Land) bei der Aufnahme von 19 neuen Förderschwerpunkten in das Programm der Dorfentwicklung.

„Thüringen besitzt eine einzigartige und vielfältige Kulturlandschaft. Unsere Dörfer sind ein wichtiger Teil dieser Vielfalt und prägen das Land maßgeblich. Ziel der Landesregierung ist es, den ländlichen Raum attraktiv zu gestalten und gleichwertige Lebensverhältnisse zu sichern“, so Keller weiter. „Es sind viele nachhaltige Ideen erforderlich, um die Herausforderungen der demografischen Entwicklung zu meistern und Lösungen gegen Leerstand, mangelnde Versorgungsmöglichkeiten oder fehlende soziale Infrastrukturen zu finden.“

„Es ist kein unausweichliches Schicksal, dass ländliche Regionen abgehängt werden. Die großen Städte mögen in vielen Bereichen anziehend sein. Oftmals gehen aber auch die ländlichen Räume bei der Bewältigung von Veränderungen und dem Finden innovativer Lösungen für die gesamtgesellschaftlichen Herausforderungen voraus. Das Landleben muss auch in Zukunft durch wirtschaftliche und kulturelle Wertschöpfung geprägt sein. Die vielen guten Konzepte, die sich vielerorts bereits entwickeln, stimmen mich allerdings hoffnungsvoll für die Zukunft unserer Dörfer und ländlichen Regionen“, so die Ministerin.

Hintergrund

Ministerin Keller hat heute 19 Förderschwerpunkte neu in das Programm der Dorferneuerung und Dorfentwicklung aufgenommen. Darunter sind 8 Einzelorte und 11 Gemeinden bzw. Dorfregionen mit insgesamt 49 Ortsteilen bzw. Orten. Mit der Aufnahme in das Förderprogramm beginnt für die Gemeinden zunächst eine Informations-, Beratungs- und Motivationsphase, die parallel zur Erstellung oder Fortschreibung der Dorfentwicklungsplanung verläuft. Diese Phase umfasst einen Zeitraum von etwa 18 Monaten. Hierbei sollen die Bürgerinnen und Bürger umfassend informiert und zur aktiven Mitwirkung an der dörflichen Entwicklung motiviert werden. Ab 2017 und bis 2021 können die Dörfer dann Fördergelder für konkrete Projekte beantragen. Im Jahr 2017 wird es einschließlich der heute hinzugekommenen Orte und Dorfregionen landesweit insgesamt 111 Förderschwerpunkte geben.

Bis 2020 stehen dem Freistaat Thüringen für die Dorferneuerung nach der derzeitigen Mittelverteilung insgesamt rund 188 Millionen Euro Fördermittel zur Verfügung. Diese setzten sich zusammen aus Mitteln der EU-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) und des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER). Seit 1991 wurden im Rahmen der Dorferneuerung und Dorfentwicklung in Thüringen rund 905 Millionen Euro Fördermittel ausgezahlt. Das damit ausgelöste Volumen öffentlicher und privater Investitionen bewegt sich in einer Größenordnung zwischen 1,5 und 2 Milliarden Euro.

Liste der Förderschwerpunkte

Quelle: Pressemitteilung des TMIL

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